SEXUELLER MISSBRAUCH
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A U S S P R A C H E

Ein vertrauliches aussergerichtliches GESPRÄCH

ist nur bei einem persönlichen, konstruktiven Treffen möglich: das ist eine grosse Herausforderung. Es kann Schmerz und Heilung bringen – vor allem entscheidende Linderung.
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Zuerst ist nötig zu wissen, was du möchtest, was sinnvoll ist und wie vorzugehen ist.

Aus freiem Willen kannst du dich mit der Tatperson treffen … falls sie dem zustimmt. Ihr rollt den Missbrauch auf. Das Unrecht, die Schande, die strafbare Handlung können zwar nicht aus der Welt geschaffen werden, Eingeständnis und Reue müssen aber sein. Eine Wieder-Gutmachung, eine klärende Aussprache ist das Ziel.

Willst du unsere Beratung und Begleitung, besprechen wir zusammen die verletzende Tat und fragen nach den erlebten Folgen und nach deinen Gefühlen. Dann kann man die Tatperson kontaktieren, um sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen. Hier wird die Straftat als Eingriff in deine Ehre und Persönlichkeit verurteilt. Die Person die dir etwas angetan hat, muss vor dir Konsequenzen tragen.

Hast du Angst, alles werde wieder schlimm oder noch schlimmer? Selbstbestimmt vom traurigen und bedrückenden Erlebnis zu reden entlastet dich und tut dir gut - das kann dich vom Trauma befreien. Wir betreuen dich.
Willst du nur beraten sein,
kannst du dich z. B. auch an eine
 kantonale Opferhilfe wenden.
Ablauf der freiwilligen Aussprache
​in 4 Schritten:
  • Kontaktierst du die Rechtspermanence: 
    so sprechen wir mit dir darüber, was passiert ist, wie es dir geht. 
  • Du willst mit der Tatperson eine Aussprache: 
    Willst du, dass Grenzverletzungen oder Gewalt zugegeben werden? 
    Willst du eine ehrliche Entschuldigung? 
    Wie kann dir Wieder-Gutmachung geleistet werden? 
  • Die Person die dich missbraucht hat: 
    ist sie bereit dich zu treffen, tut ihr die Handlung aufrichtig leid? 
  • Wir organisieren die Begegnung zwischen den Beteiligten – und wir betreuen dich.  

Ziel ist, eine Befreiung von Wut und Scham, das Wiederfinden deiner Würde.

  • Das erste Gespräch mit uns ist kostenlos. Der Kosten-Beitrag danach: 
    entsprechend deiner finanziellen Lage ab CHF 100 / Stunde. 
    Reduktionen können eventuell aus Spenden gedeckt werden.  
  • Unseren Aufwand schätzen wir auf minimal 3 Stunden plus Spesen. 
  • Rechtspermanence, CH-6002 Luzern,
    Luzerner Kantonalbank, 6003 Luzern,
    zu Gunsten
    IBAN CH26 0077 8010 0602 0540 9 
Willst du eine Aussprache? Nimm Kontakt auf!
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